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Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeinen Mietbedingungen

1. ANNULIERUNG

a. Annulierung duch den Mieter kann nur duch Einschreibebrief erfolgen.
b. Bei Annulierung schuldet der Mieter:
- bis zu 10 Wochen vor dem Anfangsdatum der Mietzeit: 10% des Mietpreises;
- von 10 bis 6 Wochen vor dem Anfangsdatum der Mietzeit: 50% des Mieterpreises
- ab 6 Wochen vor dem Anfangsdatum der Mietzeit: 90% des Mietpreises
- ab dem Anfangsdatum der Mietzeit: 100% des Mietpreises
 

2. VERPFLICHTUNGEN DES VERMIETERS

Der Vermieter ist verpflichtet, das Sportboot af folgende Weise zur Verfügung zu stellen:
- termingemass und in einem den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Zurstand;
- in guten Zurstand und gegebenenfalls mit vollständigen Inventar und Zubehör, ungeachtet dessen, ob dem Vermieter Mängel unbekannt waren;
- erforderlichenfalls mit Internationalem Verbands-Zertifikat, Flaggenausweis oder Schiffszertifikaat;
- mit gefüllten Trinkwasser-, Brennstoff- und Gastanks
- mit ausreichenden vorhergehenden Anweisungen über die Benutzung des Fahrzeugs, das Inventar und Zubehör, und vor allem über die benutzung des Fahrzeugs, das Inventar und Zubehör, und vor allem den Flüssigheitspegel dar Akkumulatoren, die Kontrolle des Ölstandes und andere Schmierung.
 

3. VERPFLICHTUNGEN DES MIETERS

Der mieter ist verpflichtet:
- die geschuldete Miet- bzw, Annullierungssumme zu begleichen, auch wenn er das Sportboot nicht oder für einen kürzeren Zeitraum benutzt:
- das Sportboot als ein guter Mieter und guter Schiffer entsprechend dessen Bestimming zu benutzen und keine Veränderungen daran vorzunehmen;
- sich an die Anweisungen des Vermieters zu halten;
- das Sportboot weder weiterzuvermieten noch auf andere Weise Dritten zu Uberlassen;
- dafür zu sorgen, dass man an Bord über genügend Erfahrung in bezug auf das Lenken eines Sportboots verfügen kann.
 

4. NICHTERFÜLLUNG

- Wenn sich eine der beiden Parteien nicht an ihre Verpflichtungen hält, dann hat die andere Partei das Recht, den Vertrag vollständig oder teilweise zu lösen, es sei denn, die Nichterfüllung wäre solcherart oder von derart geringem ausmass dass eine Lösung nicht gerechtfertigt wäre. Ferner kann bei eventuellem Schaden Anspruch auf Schadenersatz erhoben werden, es sei denn, dass die Nichterfüllung der anderen Partei nicht angerechtnet werden kann.
- Bei vollständig oder teilweiser Lösung wegen einer Nichterfüllung seitens des Vermieters wird dieser den eventuell bezahlten Mietpreis vollständig oder teilweise zurückerstatten. Bezieht sich die Nichterfüllung auf die nicht rechtzeitige oder völlig unterbliebenen Ablieferung des Sportbootes, dann hat der Mieter zudem ein Anrecht auf 10% des Mietpreises, zusäztlich zu seinem Anspruch auf vollständigen Schadenersatz. Falls durch Nichterfüllung seitens des Vermieters der Urlaub des Mieters ganz oder auf eine dementsprechende vergütung
- Bringt der Mieter das Sportboot später als vereinbart zurück, dann hat der Vermieter Anspruch auf eine proportionale Erhöhung des Mietpreises und eien Vergütung des Weiteren Schadens, es sei denn, die verspätete Rückgabe kann dem Mieter nich zur Last gelegt werden.
 

5. KOSTEN

- Alle mit der unmittelbaren Benutzung des Sportboots verbunden Kosten (u.a Hafengebühren und Brückengelder, Kai-und Schleusengebühren, Brennstoff und Beleuchtung, mit Ausnahme von Flaschengas)  gehen zu Lasten des Mieters es sei denn, dass sie dem Vermieter zugeschrieben werden müssen.
- Die erforderlichen Kosten für normale Wartung und Reparatur, Abschleppdienst und Bergung im Zusammenhang mit mechanischen Defekten gehen zu Lasten des Vermieters. Für reparatur bedarf der Mieter der vorhergehenden Zustimmun des Vermieters, er sei denn, die wäre durch die gegebenen Umständen unmöglich. Rückzahlung der angefallenen Kosten erfolgt ausschliesslich nach Vorlage spezifizierter Rechnungen. Der Mieter bringt dem Vermieter nach Möglichkeit die ausgewechselten Ersatzteile zurück.
 

6. SCHADEN

- Der Vermieter setzt den Vermieter von allen Schadensfällen , die duch Verlust, Diebstahl, Beschlagnahme oder Beschädigung am Sportboot bzw.am Inventar oder Zubehör entstanden sind, in Kenntnis, es sei denn, die Ümstande machen dies unmöglich. Der Mieter hält sich hierbei soweit wie möglich an die Anweisungen des Vermieters.
- Der Mieter haftet für die genannten Schäden und die damit im Zusammenhang stehenden Abschlepp- und Bergungskosten, es sei denn, diese können dem Mieter nicht zur last gelegt werden oder sie werden durch die laufende Versicherung des Sportbootes gedeckt.

7. Der mieter verplichtet sich dat mietobjekt mit gefülltemm Brandstof und Wassertank abzuliefern. Das boot muss sauber afgeliefert werden. Kosten die dadurch von unsere seite entstehen, werden in Rechnung gestellt.

8. Schade, während der fahrt, welcher duch harten wind entsteht, der durch das radio imWetterbericht gemeldet worden ist, ist der Mieter 100% verantwortelich

9.Rückgabe Mietobjekt: Das segelschiff muss wie imm  punkt 2 angegebenen Zeit, leer und suaber abgeliefert werden. Wird das schiff zu spät abgeliefert, dann wird eine zusätzliche Miete von euro 30,- pro Stude erhalten. Samtliche folge Schaden und die daraus entstehenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

10. Haustieren sind NICHT erlaubt